Beratung

Personal und Personalvorhaben müssen zusammenpassen. Damit die richtige Frau, der Mann oder Diverse für die internationale Zusammenarbeit gefunden wird, analysieren wir die Situation und die Rollen, übernehmen die Personalsuche und- Auswahl und gestalten die Verträge. Wir bereiten die Fachkräfte vor, begleiten sie und klären bei Bedarf die Finanzierung.

Ihr Engagement vor Ort ist ein wichtiger Baustein für eine friedlichere und nachhaltigere Welt!

Svenja Schulze, Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Situationsanalyse: Zuerst die Aufgabe, dann die Person

An welcher Fragestellung soll die Fachkraft arbeiten? Wie kann die Entwicklungshelferin oder der Entwicklungshelfer die Situation verbessern? Welche Aufgaben soll die Fachkraft übernehmen? Und für welchen Zeitraum? Der erste Schritt besteht immer in der Klärung der Situation und des Bedarfs. Dabei hilft Ihnen AGIAMONDO durch 60 Jahre Erfahrung als Personaldienstleister. Grundsätzlich gilt für uns: Zuerst die Aufgabe, dann die Person.

 

Rollenklärung: Erst die Ziele, dann das Profil

Was ist das Ziel der internationalen Zusammenarbeit? Wer ist der Dienstgeber und wo und in welchem Bereich ist er tätig? Welche Rolle hat die Fachkraft? Im nächsten Beratungsschritt klären wir die Rollen aller Beteiligten. Dazu gehört auch, dass Profil der Fachkraft in Bezug auf Wirkung und Ziel zu analysieren.

 

Personalwahl: Von Ausschreibung bis Vertragsgestaltung

Als Personalservice übernehmen wir den gesamten Recruiting-Prozess – von der Stellenausschreibung über das Auswahlverfahren bis hin zur Bewerber*innen-Analyse. In den  Entscheidungsprozess  für eine Kandidatin oder einen Kandidaten sind die Finanzgeber und die künftigen Dienstgeber involviert. Dann gestalten wir den Vertrag. Fachliche Qualifizierung spielt bei der Auswahl ebenso eine Rolle wie persönliche Motivation und Persönlichkeit.

 

Vorbereitung: Von Sprache bis Kulturverständnis

Welche Fähigkeiten benötigt die Fachkraft noch? Müssen die Sprachkenntnisse aufgefrischt werden? Wie soll sich der Entwicklungshelfer oder die Entwicklungshelferin im Krisenfall verhalten? Wie ist die Situation vor Ort? Zu unseren Leistungen gehört eine intensive Vorbereitung. Dafür schließen wir einen Vorbereitungsvertrag ab, der meist 3 Monate umfasst. In dieser 3-monatigen Zeit erhält der/die Entwicklungshelfer*in alle Voraussetzungen, um erfolgreich mit den Partnern in dem Land zu arbeiten.

Internationale Fachkräfte bringen in ihrer Arbeit mit Partnerorganisationen genau das dafür Notwendige mit: einen kritischen Blick von außen und eine gewisse Unvoreingenommenheit.

Dr. Claudia Lücking-Michel

Finanzierung von Entwicklungshelfer*innen

Wir beraten NGO’s  und kirchliche Partner, wie z.B. Diözesen, zur Finanzierung des Personalbedarfs, erstellen Kostenkalkulationen, unterstützen Organisationen bei der Suche nach einer Kofinanzierung, helfen bei der Antragsstellung und prüfen diesen.

 

Kofinanzierung bis zu 70 Prozent

Vertragskosten für Fachkräfte in der Entwicklungszusammenarbeit sind für kirchliche Partner bis zu 70 Prozent kofinanzierbar. Die Mittel stammen vom Bundesministerium für Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), die von der Katholischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe (KZE) abgerufen werden. Katholische Träger finanzieren lediglich einen Eigenanteil von 30 Prozent plus 10 Prozent Verwaltungszuschuss für unsere Serviceleistung im Rahmen der Projektprüfung und Verwaltung sowie der Personalvermittlung.

 

Sie stellen den Antrag, wir prüfen ihn

Wenn Sie eine Kofinanzierung wünschen, stellen Sie einen Antrag an AGIAMONDO. Wir prüfen Ihr Projekt auf Basis entwicklungspolitischer Kriterien. Die Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe (KZE) bzw. MISEREOR entscheidet über die Bewilligung des Antrages aufgrund der zuwendungsrechtlichen Bestimmungen. Die Personalvermittlung und die administrative Abwicklung sowie die Rechnungslegung erfolgen über AGIAMONDO. Die finanzielle Förderung bezieht sich auf die Kosten eines dreijährigen Entwicklungshelfer*innen-Vertrages. Eine Verlängerung um bis zu weiteren drei Jahren ist möglich.

 

Wer kann Finanzierungsanträge stellen?

  • Deutsche katholische Diözesen
  • Deutsche katholische Pfarrgemeinden
  • Bund Deutscher Katholischer Jugend (BDKJ) und seine Mitgliedsorganisationen
  • Entwicklungspolitische Nichtregierungsorganisationen, die in Verbindung mit den oben Genannten stehen und selbst keinen Zugang zu öffentlichen Mitteln für internationale Personaleinsätze haben

 

Förderwürdiger Personalbedarf in der „Entwicklungszusammenarbeit“

Damit das Personal finanziell gefördert wird, muss das Programm bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Trägerschaft liegt bei den Partnern vor Ort.
  • Aufgabe und Ziel sind entwicklungspolitisch besonders relevant.
  • Es findet eine Vernetzung mit anderen Akteuren oder Programmen der Entwicklungsarbeit statt.
  • Ergebnis zielt auf eine nachhaltige Wirkung ab.
  • Die entwicklungspolitische Arbeit besitzt Modellcharakter oder Breitenwirkung, z.B. über die Qualifikation einheimischer Fachkräfte.

 

Sie haben eine förderwürdige Aufgabe? Sprechen Sie uns an!

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